Hausordnung
Allgemeine Bedingungen
1. Aufnahme- und Aufenthaltsbedingungen
Um einen Campingplatz betreten, sich dort niederlassen oder dort übernachten zu dürfen, muss man vom Betreiber oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein.
- Zu diesem Zweck ist bei der ersten Ankunft ein Besuch der Rezeption obligatorisch.
- Der Verwalter oder sein Vertreter sorgt für die ordnungsgemäße Führung und Ordnung des Campingplatzes
sowie für die Einhaltung der vorliegenden Hausordnung.
Niemand darf seinen Wohnsitz auf dem Campingplatz anmelden. Da der Campingplatz für Urlaubs- und Tourismuszwecke bestimmt ist, werden keine Aufenthalte akzeptiert, die einer vorübergehenden Unterbringung ähneln.
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die Annahme der Bestimmungen dieser Vorschriften und die Verpflichtung zu deren Einhaltung voraus.
2. Polizeiliche Formalitäten
Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern werden nur mit einer schriftlichen Genehmigung, ihren Kontaktdaten und einer Kopie ihres Personalausweises/Reisepasses zugelassen.
Gemäß Artikel R. 611-35 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht ist der Betreiber verpflichtet, ausländische Gäste bei ihrer Ankunft ein individuelles Polizeiformular ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Darin müssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden:
1° Name und Vornamen;
2° Geburtsdatum und -ort;
3° Staatsangehörigkeit;
4° Anschrift des gewöhnlichen Wohnsitzes.
Kinder unter 18 Jahren können auf dem Formular eines Elternteils aufgeführt werden.
3. Installation
A) Vorgeschlagener Standort
Die Outdoor-Unterkünfte und die dazugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Standort gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters aufgestellt werden.
B) Stühle, Sessel, Sonnenschirme und Tische
Die Stühle, Sessel, Sonnenschirme und Tische, die sich im Chalet 123 Marelle, auf der Terrasse des Foodtrucks und auf den Stellplätzen der Unterkünfte befinden, müssen an ihrem Platz bleiben. Kunden, die sich nicht an diese Regel halten, müssen sofort den Mietpreis für Stühle, Sessel, Sonnenschirme und Tische bezahlen
Es ist strengstens verboten, alle Stühle, Sessel, Sonnenschirme und Tische, die zum Campingplatz gehören, zu bewegen.
Für alle Mieten von Stühlen und Tischen werden die Kunden gebeten, sich an die Rezeption zu wenden.
Kunden, die diese Regel nicht einhalten, müssen sofort den Mietpreis für Stühle, Sessel, Sonnenschirme und Tische bezahlen.
4)Espace 123 Marelle
A) Nutzungsbedingungen
- Der Espace 123 Marelle ist ein gemeinschaftlicher und geselliger Bereich, der ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten ist.
- Dieser Bereich muss tagsüber und nachts ruhig genutzt werden. Die Direktion behält sich das Recht vor, diesen Bereich bei Lärmbelästigung nachts zu schließen.
- Die Nutzer werden gebeten, diesen Bereich sauber zu hinterlassen.
Jeder Gast wird gebeten, seinen Müll mitzunehmen.
- Das Rauchen im Inneren des Chalets ist verboten.
Aschenbecher stehen den Gästen auf den hohen Tischen außerhalb des Chalets zur Verfügung.
- Es ist verboten, im Chalet zu übernachten.
- Es ist verboten, im Chalet zu basteln oder Fahrräder, Motorräder oder Roller im Chalet zu reparieren.
- Der Zugang zum Inneren des Chalets ist Fahrrädern, Motorrädern und Rollern untersagt.
- Es ist verboten, im Chalet zu kochen.
B) Beleuchtung, Fenster, Tür
- Die Gäste werden gebeten, die Innen- und Außenbeleuchtung auszuschalten, nachdem sie das Chalet 123 Marelle verlassen haben.
- Die Fenster und die Tür müssen nachts geschlossen sein.
C) Wasserkessel, Mikrowelle & Glocke, Kühlschrank mit Gefrierfach und Ausstattung des Bereichs 123 Marelle
- Die gesamte Ausstattung des Bereichs 123 MARELLE muss vor Ort bleiben.
- Die Ausstattung wird für den Komfort der Gäste zur Verfügung gestellt, die gebeten werden, sie stets sauber zu halten.
- An der Rezeption ausgeliehene Spiele müssen an der Rezeption zurückgegeben werden.
• Wasserkocher
Die Gäste können den Wasserkocher benutzen, müssen ihn jedoch stets im Chalet lassen, damit auch andere Gäste ihn benutzen können.
• Mikrowelle & Glocke
Die Glocke für die Mikrowelle muss bei jeder Benutzung des Geräts verwendet werden. Sie ist praktisch und hygienisch und verhindert das Verspritzen von Fett und Flüssigkeiten in der Mikrowelle.
• Kühl-Gefrierkombination
Die Gäste werden gebeten, die Menge an Lebensmitteln in den Kühlschränken zu begrenzen und diese bei ihrer Abreise vom Campingplatz mitzunehmen.
Im Gefrierschrank sind nur Eisbeutel (maximal 2 pro Familie) erlaubt. Diese müssen aus dem Gefrierschrank genommen werden, sobald sie gefroren sind.
D) Lesecorner für Kinder
Alle Materialien, die sich in der Leseecke im Chalet 123 Marelle für Kinder befinden, dürfen nur vor Ort verwendet werden
5. Rezeption
Während der Öffnungszeiten erhalten Sie an der Rezeption alle Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes, zu Einkaufs- und Tankmöglichkeiten, Freizeitangeboten, Sportanlagen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedenen Adressen, die nützlich sein können.
6. Öffnungszeiten der Rezeption
Die Rezeption ist von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
Der Notfallknopf ist ausschließlich für Notfälle vorgesehen.
7. Öffnen und Schließen des Tors. Tür
- Das Tor wird um 22:00 Uhr verschlossen.
Die Gäste werden gebeten, ihre Autos nach 22:00 Uhr außerhalb des Campingplatzes zu parken.
Das Tor wird um 08:00 Uhr geöffnet.
Bei außergewöhnlichen Abreisen vor 08:00 Uhr werden die Gäste gebeten, die Rezeption am Vortag ihrer Abreise vor 17:00 Uhr zu informieren. Sie erhalten dann entsprechende Anweisungen.
- Um die Ruhe aller zu gewährleisten, ist der Verkehr auf dem Campingplatz bis 22:00 Uhr gestattet.
Späte Ankünfte bilden eine Ausnahme von dieser Regel .
- Zur Sicherheit aller müssen das Tor am Eingang des Campingplatzes und das Tor zum Fluss jederzeit geschlossen bleiben.
8. Aushang dieser Hausordnung
- Die vorliegende Hausordnung ist am Eingang des Campingplatzes, an der Rezeption sowie auf der Website des Campingplatzes ausgehängt.
- Bei klassifizierten Campingplätzen sind die Klassifizierungskategorie mit dem Vermerk „Tourismus” oder „Freizeit” und die Anzahl der Stellplätze für Tourismus oder Freizeit angegeben.
Die Preise für die verschiedenen Dienstleistungen werden den Gästen zu den festgelegten Bedingungen mitgeteilt und können an der Rezeption eingesehen werden.
9. Modalitäten für die Rückgabe der Schlüssel der Unterkünfte
Die Gäste werden gebeten, ihre Abreise am Vortag an der Rezeption anzukündigen. Gäste, die vor Öffnung der Rezeption abreisen möchten, müssen die Schlüssel am Vortag zurückgeben.
10. Besucher
- Nach Genehmigung durch den Betreiber oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf den Campingplatz zugelassen werden.
Für jeden Besucher wird eine Gebühr erhoben.
- Die Dienstleistungen und Einrichtungen des Campingplatzes stehen Besuchern nicht zur Verfügung, mit Ausnahme des Snackbereichs mit Terrasse und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen.
- Die Nutzung der Einrichtungen des Campingplatzes (Sanitäranlagen, Servicebereiche usw.) ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verwalters oder seines Vertreters möglich und wird in Rechnung gestellt.
- Besucherfahrzeuge sind auf dem Campingplatz strengstens verboten.
11. Tiere
• Große Tiere (wie Mastiffs, Rottweiler), alle Tiere der Kategorie 1 oder 2 gemäß geltender Gesetzgebung sowie Tiere, deren Verhalten
nicht für das Leben in der Gemeinschaft geeignet ist (laut oder gefährlich), sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
* Vorbehaltlich des Vorstehenden sind andere Haustiere willkommen, sofern sie an der Leine geführt werden.
* Urin und Kot sind auf dem Campingplatz verboten.
* Der Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitäranlagen, Spielplätze usw.) ist für Tiere nicht gestattet.
* Kein Tier darf unbeaufsichtigt auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht in einem geschlossenen Raum, wenn seine Besitzer abwesend sind.
12. Lärm und Ruhe
Mit Ausnahme von Veranstaltungen , die im Festzelt fernab der Stellplätze stattfinden, werden die Gäste gebeten, jeglichen Lärm und Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten, und deren Bitten um Ruhe zu respektieren.
Musik, Gesang und laute Stimmen sind nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass sie nicht auf benachbarte Parzellen übergreifen.
- Zwischen 22:00 und 7:00 Uhr ist jeglicher Lärm untersagt. Audiogeräte müssen entsprechend eingestellt werden.
- Das Schließen von Türen und Kofferräumen muss so leise wie möglich erfolgen.
- Der Fahrzeugverkehr ist zwischen 22:00 und 7:00 Uhr eingeschränkt und nur mit vorheriger Genehmigung gestattet.
13. Fahrzeugwäsche
Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem Campingplatz strengstens verboten.
14. Fahrzeugverkehr und Parken
- * Innerhalb des Campingplatzes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
- * Der Fahrzeugverkehr ist von 7:00 bis 22:00 Uhr gestattet. Außerhalb dieser Zeiten ist er nur mit Genehmigung der Verwaltung erlaubt.
Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den dort untergebrachten Campern gehören.
- * Das Parken auf freien Stellplätzen oder Stellplätzen, die normalerweise von Unterkünften belegt sind, ist strengstens untersagt, es sei denn, es wurde ein Parkplatz für diesen Zweck vorgesehen und die entsprechende Zusatzgebühr entrichtet.
Das Parken darf den Verkehr nicht behindern und die Einrichtung von Neuankömmlingen nicht verhindern.
15. Kleidung
• Nacktheit und das Tragen von Kleidung, die die Kommunikation oder Erkennung zwischen den Campern behindert, sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
16. Respekt gegenüber den Einrichtungen
A) Sauberkeit und Hygiene
Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.
B) Sanitäranlagen
Die Gäste werden gebeten, die Sanitäranlagen sauber zu halten.
Gäste, die nicht auf dem Campingplatz übernachten und die Sanitäranlagen nutzen möchten, müssen sich an der Rezeption melden, um die Gebühr zu entrichten.
C) Abwasser/Grauwasser und Schwarzwasser
• Abwasser/Grauwasser und Schwarzwasser müssen in den dafür vorgesehenen Einrichtungen (im Bereich der Servicestation für Wohnmobile) entsorgt werden. Der Schwarzwassertank muss nach Gebrauch unbedingt gespült werden. Es ist daher verboten, Abwasser/Grauwasser und Schwarzwasser auf den Stellplätzen und anderen dafür nicht vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Der Servicebereich für Wohnmobile und der Servicebereich für Fahrräder müssen sauber gehalten werden.
D) Der Schlauch des Campingplatzes zum Befüllen des Wassertanks auf dem Wohnmobilstellplatz
• Der Schlauch darf nur zum Befüllen des Frischwassertanks verwendet werden.
Aus hygienischen Gründen ist es strengstens verboten, den Schlauch des Campingplatzes zum Reinigen der Grauwasser- und Schwarzwassertanks von Wohnmobilen zu verwenden.
• Gäste, die nicht auf dem Campingplatz übernachten und die Servicebereiche nutzen möchten, müssen sich an der Rezeption melden, um die Gebühr zu entrichten.
• Es ist verboten, Zigarettenkippen auf den Boden oder direkt auf die Tische zu werfen.
E) Müll, Abfall, Recycling, Tonnen
Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen sortiert und in die Mülltrennungsbehälter am Eingang des Campingplatzes geworfen werden.
* Glas muss in die Glasrecyclingtonne gegenüber dem Campingplatz geworfen werden.
* Gegenstände wie Gasflaschen, Matratzen, Vorzelte, Campingstühle und Zelte dürfen nicht in die Mülleimer/Behälter geworfen werden.
· Das Waschen von Kleidung außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens verboten.
* Es ist strengstens verboten, sich im Waschbecken oder in den Wäschewaschbecken das Gesicht zu waschen oder die Zähne zu putzen.
* Das Aufhängen von Wäsche ist auf den von den Kunden gemieteten Stellplätzen erlaubt.
* Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand belassen werden, in dem der Camper ihn bei seiner Ankunft vorgefunden hat.
* Pflanzen und Blumenschmuck sind zu respektieren. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Pflanzen anzulegen.
* Es ist nicht gestattet, den Standort einer Anlage mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzureißen.
* Alle Reparaturen von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände, den Unterkünften, den Einrichtungen des Campingplatzes und ganz allgemein an allen Gegenständen, die dem Campingplatz gehören, unabhängig davon, ob sie ausgeliehen wurden oder gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt wurden (Schläger, Paddel, Bälle usw.), gehen zu Lasten des Verursachers.
Jeglicher auf dem Gelände hinterlassene Schmutz, der eine Reinigung erforderlich macht, kann mit der Kaution verrechnet oder in Rechnung gestellt werden.
17. Spiele
* In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden.
* Kinder müssen stets von ihren Eltern beaufsichtigt werden, auch auf den Spielplätzen.
* Spielgeräte wie Schaukeln, Wippen, Federwippen und Rutschen sind ausschließlich für Kinder bis zu einem Alter von maximal 10 Jahren vorgesehen. Unter keinen Umständen dürfen diese Spielgeräte von Erwachsenen und Kindern über 10 Jahren benutzt werden.
* Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bomben und Raketen sind auf dem Campingplatz für Gäste strengstens verboten.
18. Sicherheit
a) Holzkohlegrills und Dornen
Der Campingplatz ist bewaldet und von Wald umgeben.
Holzkohlegrills und Dornen sind strengstens verboten.
Gas- und Elektrogrills sind auf dem Campingplatz erlaubt.
b) Feuer
* Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) und Lagerfeuer sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand sein und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.
* Im Falle eines Brandes ist unverzüglich die Direktion zu benachrichtigen. Feuerlöscher können im Notfall verwendet werden.
* Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption.
c) Diebstahl
Die Geschäftsleitung ist für die im Büro hinterlegten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht über den Campingplatz. Der Camper bleibt für seine eigene Einrichtung verantwortlich und muss dem Verantwortlichen das Vorhandensein verdächtiger Personen melden. Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihres Eigentums zu treffen.
19. Zugang zur Snackbar und zur Terrasse
* Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist strengstens untersagt.
* Veranstaltungen wie Grillabende oder Feuerstellen auf dem Snackbar-Terrassenbereich dürfen nur von der Campingplatzleitung organisiert werden.
* Der Zugang zur Snackbar und zur Terrasse ist Minderjährigen nur unter Aufsicht ihrer Eltern gestattet.
20. Abstellplatz
Unbenutztes Material darf nur nach Zustimmung der Direktion und nur an dem dafür vorgesehenen Ort auf dem Gelände abgestellt werden. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
21. Verstöße gegen die Hausordnung
• Stört ein Bewohner den Aufenthalt anderer Nutzer oder hält er sich nicht an die Bestimmungen dieser Hausordnung, kann der Verwalter oder sein Vertreter ihn mündlich oder schriftlich, wenn er dies für notwendig erachtet, auffordern, die Störungen zu unterlassen.
* Bei Verstößen gegen die Hausordnung und nach einer Aufforderung zur Einhaltung durch den Verwalter kann dieser den Vertrag kündigen.
* Bei Straftaten kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.